Ist es überhaupt erlaubt, sich mit so gefährlichen Methoden zu verteidigen?

17. Juni 2018 Aus Von kmsd

Ja. Das Gesetz erlaubt selbstverständlich eine Verteidigung beim Angriff auf ein Rechtsgut wie körperliche Unversehrtheit, Eigentum oder sexuelle Selbstbestimmung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Angegriffene durch die Attacke unter Stress steht. Daher haftet man bei Selbstverteidigung nicht, ganz gleich wie schwer sich der Angreifer verletzt. Dieser bestimmt ja letztlich das Maß der Gegenreaktion, er hätte den Angriff ja auch lassen können.